Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Fitnessstudio – So gelingt die Eröffnung mit Genehmigung

August 27, 2024
Update:
October 21, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
August 27, 2024
Update:
October 21, 2025
Fitnessstudio-Nutzungsänderung: Planeco Building führt Sie sicher durch Sonderbau-Anforderungen und Genehmigungsverfahren

Viele angehende Studiobetreiber übersehen, dass die Umwandlung einer Lagerhalle, eines Büros oder einer Werkstatt zum Fitnessstudio eine genehmigte Nutzungsänderung erfordert. Eine fehlende Genehmigung kann erhebliche Konsequenzen haben – doch mit Planeco Building erhalten Sie eine Planung aus einer Hand. Wir zeigen Ihnen, worauf es für Ihre Nutzungsänderung ankommt und wie Sie die Vorschriften einhalten.

Das Thema kurz und kompakt

  • Nutzungsänderung ist immer genehmigungspflichtig.
  • Fitnessstudios gelten als Sonderbauten mit hohen baulichen Anforderungen – wie zum Beispiel beim Brandschutz. Dies sollten Sie bei der Finanzierung Ihres Fitnessstudios einplanen.
  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht regeln, was wo und wie erlaubt ist.
  • Fehlende Genehmigung kann Bußgelder bis 500.000 ,– € nach sich ziehen.
  • Mit Planeco Building erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – digital, schnell und deutschlandweit.

Welche baurechtlichen Anforderungen gelten bei der Nutzungsänderung zum Fitnessstudio?

Wenn Sie eine Immobilie in ein Fitnessstudio umwandeln möchten, reicht es nicht, einfach Geräte aufzustellen und zu eröffnen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die eine Baugenehmigung erfordert.

Für die Eröffnung eines Fitnessstudio benötigen Sie zwingend die Nutzungsänderung der Immobilie

Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich in der Baugenehmigung vorgesehen. Baurechtlich ist eine Nutzungsänderung dann relevant, wenn durch die neue Nutzung andere oder weiterführende Anforderungen entstehen. Das bedeutet konkret: Wird eine ehemalige Werkstatt, Lagerhalle oder Bürofläche künftig als Fitnessstudio betrieben, benötigen Sie eine neue Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Dabei ist entscheidend, was Sie dort tun – nicht, ob Sie baulich etwas verändern. Selbst wenn die Räumlichkeiten unverändert bleiben, bewertet das Bauamt mit Hilfe der Informationen die Nutzung neu, da ein Fitnessstudio andere Anforderungen erfüllt. Viele Betreiber unterschätzen genau diesen Punkt. Ohne genehmigte Nutzungsänderung sowie Einhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder oder sogar die sofortige Untersagung des Betriebs Ihres Fitnessstudios.

Standortwahl und Bauplanungsrecht: Darf Ihr Fitnessstudio hier überhaupt stehen?

Bevor Sie Geräte bestellen oder Mietverträge unterschreiben, sollten Sie prüfen, ob ein Fitnessstudio an Ihrem Wunschstandort überhaupt zulässig ist. Denn das Bauplanungsrecht entscheidet, wo welche Art von Nutzung erlaubt ist – und damit auch, ob ein Fitnessstudio dort genehmigt werden kann. 

Die Grundlage für Ihren Bauantrag bilden Bebauungspläne oder die Regelungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). In Gewerbe-, Industrie- oder Mischgebieten ist die Nutzung in der Regel unproblematisch. In Wohngebieten hängt die Genehmigung dagegen vom Einzelfall ab – insbesondere davon, wie stark sich Ihr Fitnessstudio auf die Umgebung auswirkt.

Im Folgenden gehen wir noch einmal näher auf die unterschiedlichen Voraussetzungen für Ihr Fitnessstudio ein:

Lärm- und Schallschutz für Ihr Fitnessstudio: Darauf achten Bauämter besonders

Fitnessstudios verursachen durch Musik, Geräte und Kundenverkehr eine deutlich höhere Geräuschbelastung als klassische Büros oder Praxen. Deshalb wird im Genehmigungsverfahren genauesten geprüft, ob die gesetzlichen Schallschutzwerte eingehalten werden können. Maßgeblich ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Sie legt die zulässigen Richtwerte für den Umgebungslärm fest:

Gebietstyp in dem Ihr Fitnessstudio liegt Tag (6–22 Uhr) Nacht (22–6 Uhr)
Reines Wohngebiet (WR) 50 dB(A) 35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 40 dB(A)
Mischgebiet (MI) 60 dB(A) 45 dB(A)
Gewerbegebiet (GE) 65 dB(A) 50 dB(A)

Planeco Building prüft diese Faktoren bereits in der Planungsphase. Ihr planvorlageberechtigter Architekt bewertet, ob der Standort planungsrechtlich geeignet ist und zeigt Ihnen bei Bedarf alternative Möglichkeiten. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und sichern sich eine tragfähige Genehmigungsgrundlage, bevor Sie in die Einrichtung der Räumlichkeiten Ihres Fitnessstudios investieren.

Bauordnungsrecht – Technische und sicherheitsrelevante Vorgaben an Ihr Fitnessstudio

Wenn Sie ein Fitnessstudio planen oder eine bestehende Fläche umnutzen möchten, entscheidet das Bauordnungsrecht, ob Ihre Räume alle Anforderungen an die neue Nutzung erfüllen. Diese Vorgaben betreffen insbesondere Brandschutz, Belüftung, Schallschutz und Barrierefreiheit – also zentrale Faktoren für Ihre Genehmigung.

Baurechtliche Anforderungen an ein Fitnessstudio

Diese Vorschriften rund um Brandschutz und Sicherheit müssen in Ihrem Geschäftskonzept für Ihr Fitnessstudio aufgehen.

Themenbereich Wichtige Anforderungen an Ihre Räume Richtwerte / Normen / Hinweise / Vorschriften
1. Brandschutz und Fluchtwege Rettungswege: Mindestens zwei unabhängige Rettungswege ins Freie, über Türen, Flure oder Treppen. Maximal zulässige Längen und Mindestbreiten richten sich nach Personenzahl und Gebäudeklasse.

Bauweise: Je nach Nutzungseinheit müssen tragende Bauteile, Wände und Türen feuerbeständig ausgeführt werden (Brandabschnitte, Brandschutztüren).

Brandschutztechnik: Rauchwarnmelder oder Brandmeldeanlagen können erforderlich sein – abhängig von Größe und Nutzung.

Sonstige Anforderungen: Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Feuerlöscher gemäß DIN-Vorgaben.
1. Gesetze (Landesbauordnung, Arbeitsrecht)
2. Individuelle Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept
3. Technische Regeln, Richtlinien, Normen zu Bauweisen, Bauprodukten und technischen Einrichtungen
2. Belüftung und Raumklima • Luftwechselraten abhängig von Nutzungsbereich

• Kontrolle von CO₂, Temperatur und Luftfeuchtigkeit

• Technische oder natürliche Lüftung zur Gewährleistung hygienischer Raumluft
• Cardiobereich: 5–6 Luftwechsel pro Stunde
• Kurs-/Hantelbereich: 4–5 Luftwechsel
• Umkleiden/Duschen: 6–8 Luftwechsel
• CO₂ < 1.000 ppm
• Temperatur: 18–22 °C
• Luftfeuchte: 30–65 %
• DIN 1946-6
3. Barrierefreiheit und Erreichbarkeit • Barrierefreie Zugänge, Wege und Türen

• Behindertengerechte Umkleiden, Duschen und sanitäre Anlagen

• Barrierefreiheit auch bei Stellplätzen und Eingängen zu beachten
LBO fordert, dass Sportstätten barrierefrei sein müssen. Die DIN regelt, wie technisch gebaut werden muss, um barrierefrei zu sein.
4. Schallschutz und Nachbarschaftsschutz • Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen durch Sportgeräte, Musik oder Gruppentraining

• Einsatz schwingungsdämpfender Böden, Akustikdecken oder baulicher Trennwände

• Nachweis der Einhaltung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)" im Rahmen der Nutzungsänderung

• Schallschutz zwischen einzelnen Nutzungseinheiten nach DIN 4109 nachweisen
• TA Lärm (Immissionsschutz für Gewerbebetriebe)
• DIN 4109 (baulicher Schallschutz)
• Richtwerte für zulässige Außenpegel:
○ Wohngebiet: 50 dB(A) Tag / 35 dB(A) Nacht
○ Mischgebiet: 60 dB(A) Tag / 45 dB(A) Nacht
5. Arbeits- und Gesundheitsschutz • Sicherstellung ergonomischer und sicherer Arbeitsbedingungen für Angestellte

• Anforderungen an Beleuchtung, Raumgröße, Luft, Temperatur, Fluchtwege und Sanitäranlagen gemäß ArbStättV

• Bereitstellung von Sozialräumen und Pausenbereichen bei mehr als 10 Beschäftigten

• Unterweisungspflichten und Gefährdungsbeurteilung erforderlich
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3, A2.3, A4.1, A4.4)
• DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
6. Hygiene- und Infektionsschutz • Einhaltung der Hygienevorgaben der jeweiligen Landesverordnung

• Tägliche Reinigung und regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen, Geräten, Sanitärräumen

• Warmwasseraufbereitung gemäß TrinkV / DVGW W 551 (Legionellenprävention)

• Hygienekonzept und Desinfektionsplan empfehlenswert, ggf. vom Gesundheitsamt prüfbar
• Hygieneverordnungen der Länder
Trinkwasserverordnung (TrinkV)
DVGW W 551 (Trinkwassererwärmung)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Worauf Sie bei der Auswahl Ihrer Fitnessstudio-Immobilie achten sollten

Die Wahl der richtigen Immobilie entscheidet über den Erfolg Ihres Fitnessstudios – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich. Denn nicht jede Fläche darf ohne Weiteres für sportliche Anlagen genutzt werden.

  1. Planungsrecht prüfen: Bevor Sie mieten oder kaufen, sollten Sie klären, ob Ihr Vorhaben im jeweiligen Baugebiet zulässig ist.
  2. Gebäudezustand bewerten: Raumhöhe, Belichtung, Belüftung und Brandschutz müssen den Anforderungen der Landesbauordnung entsprechen. Fehlende Fluchtwege oder eine mangelhafte Belüftung können die Genehmigung verzögern und eine nachträgliche Planung erfordern.
  3. Stellplätze und Erschließung sichern: Ein ausreichendes Stellplatzangebot ist Pflicht. Als Richtwert gilt ein Stellplatz pro 25 m² Trainingsfläche. Beachten Sie jedoch, dass jede Kommune eventuell andere Vorschriften erstellt hat, die Sie in Ihrem Bauantrag berücksichtigen müssen.
  4. Lärm und Nachbarschaft beachten: Schallschutz Ihrer Räume ist besonders in gemischten Gebieten wichtig. Ihr Architekt von Planeco Building berücksichtigt diese Aspekte bereits in der Antragserstellung, damit Sie spätere Auflagen vermeiden.
  5. Miet- oder Eigentumsverhältnisse klären: Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers. Die Genehmigung bezieht sich immer auf das Gebäude – nicht auf den Mietvertrag. Mit einer frühen Standortanalyse vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen und schaffen die Basis für ein planungssicheres Genehmigungsverfahren, sodass Sie ruhig alle Geschäftsideen rund um die Errichtung Ihres Studios umsetzen können.
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon

Erweiterte Anforderungen bei Fitnessstudios mit Sauna

Wenn Ihr Fitnessstudio zusätzlich über eine Sauna oder einen Wellnessbereich verfügt, steigen die technischen und rechtlichen Anforderungen deutlich.

Die Trainingsflächen werden separat betrachtet: Trainingsflächen und Sportflächen einerseits, und andererseits der Saunabereich, der zur Erholung dient. Beide sind ungeregelte Sonderbauten. Hier sind individuelle Betrachtungen nötig, denn für Sonderbauten gibt es keine gesetzlichen, pauschalen Regelwerke. Die Bauaufsicht fordert in der Regel:

  • eine Anpassung des bestehenden Brandschutzkonzeptes,
  • sowie den Nachweis der Einhaltung der landesrechtlichen Hygieneverordnung.

Saunaanlagen müssen außerdem:

  • brandschutztechnisch abgetrennt sein (eigener Brandabschnitt),
  • über Rauchwarnmelder und ggf. eine Brandmeldeanlage verfügen,
  • und über einen eigenen Rettungsweg verfügen.

Im Idealfall sollten Sie aufgrund der Gesamtdimension eines Fitnessstudios ein eigenes Brandschutzkonzept für den Saunabereich haben. Dies ist jedoch nicht zwingend nötig. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Aus dem Saunabereich sollten zwei unabhängige Rettungswege führen. Diese oder einer davon kann auch durch das Fitnessstudio verlaufen, wenn es vom Gesamtkonzept gedeckt wird.

Auch die Belüftung spielt eine zentrale Rolle:

  • In Saunaräumen sind Luftwechselraten von 10 bis 15 pro Stunde erforderlich, um Temperatur und Feuchtigkeit sicher abzuführen.
  • Die Luftführung muss getrennt von Trainings- und Sanitärbereichen erfolgen, um Kondensat- und Schimmelbildung zu vermeiden.

Jetzt Erstberatung anfragen und Ihren Standort prüfen lassen.

Mit Planeco Building zum eigenen Fitnessstudio

Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess für Ihr Fitnessstudio – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Einreichung beim Bauamt. Unser Team aus planvorlageberechtigten Architekten und Fachplanern prüft zunächst die baurechtlichen Rahmenbedingungen und bewertet, ob Ihr Vorhaben am gewünschten Standort genehmigungsfähig ist.

Nach einer positiven Machbarkeitsbewertung erstellt Ihr Architekt von Planeco Building alle erforderlichen Planunterlagen und Nachweise – von Grundrissen über Brandschutzkonzepte bis hin zu Stellplatznachweisen.

Auch die komplette Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde übernehmen wir für Sie, sodass Sie sich voll und ganz auf die Vorbereitung Ihrer Studioeröffnung konzentrieren und zum Beispiel überlegen können, welche Geräte Sie für Ihr Studio benötigen. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Anträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Bundesländern und kennen die Anforderungen der Bauämter aus täglicher Praxis.

Digitale Prozesse und schnelle Bearbeitung

Durch unsere vollständig digitalisierte Arbeitsweise agieren wir bundesweit – unabhängig von Ihrem Standort. Nach einer kostenlosen Erstberatung per Telefon oder Video-Call erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klarer Kostenstruktur. Alle notwendigen Dokumente – etwa Grundrisse oder bestehende Baugenehmigungen – laden Sie einfach über unser sicheres Online-Portal hoch.

Die Erstellung der kompletten Antragsunterlagen erfolgt in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung beim zuständigen Bauamt. Diese Effizienz erreichen wir durch standardisierte Prozesse, eine klare interne Struktur und unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen. Während des gesamten Prozesses erhalten Sie regelmäßige Status-Updates und haben einen festen Ansprechpartner, der alle Ihre Fragen beantwortet.

Vorteile von Planeco Building im Überblick

Als auf Nutzungsänderungen spezialisiertes Architekturbüro bietet Ihnen Planeco Building entscheidende Vorteile gegenüber klassischen Planungsbüros:

  • Transparente Preise – nachvollziehbare Kosten ohne versteckte Gebühren
  • Hohe Erfolgsquote – über 1.400 erfolgreich eingereichte Bauanträge
  • Planungssicherheit – rechtssichere Unterlagen durch erfahrene Fachplaner
  • Digitaler Prozess – deutschlandweite Umsetzung ohne Vor-Ort-Termine
  • Fester Ansprechpartner – persönliche Betreuung über den gesamten Ablauf
  • Erfahrung in allen Bundesländern – Kenntnis regionaler Besonderheiten für Fitnessstudios in Ihrer Region

Mit Planeco Building erhalten Sie die Sicherheit einer professionellen Planung kombiniert mit der Flexibilität moderner, digitaler Abläufe – damit Sie Ihr Fitnessstudio schnell, rechtssicher und erfolgreich eröffnen können.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Nutzungsänderung zum Fitnessstudio?

arrow icon

Die Kosten für eine Nutzungsänderung hängen von der Größe und Komplexität des Vorhabens ab. Planeco Building bietet transparente Preise für die Erstellung der Antragsunterlagen – in der Regel ab ca. 3.500 ,– € bei einfacheren Projekten. Hinzu kommen Behördengebühren zwischen, die je nach Bundesland und Behörde bei etwa 0,5 % der Baukosten liegen.

Zusätzliche Kosten entstehen gegebenenfalls für Gutachten wie Brandschutz- oder Schallschutzkonzepte. Nach der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie von Planeco Building ein individuelles, nachvollziehbares Angebot, damit Sie Ihre Budgetplanung realistisch gestalten können.

Wie lange dauert die Genehmigung für ein Fitnessstudio?

arrow icon

Der Prozess gliedert sich in zwei Phasen:

  • Planeco Building erstellt Ihre vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen.
  • Anschließend prüft das zuständige Bauamt den Antrag – bei Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Prüfung je nach Behörde und Projekt ca. 3 Monate.

Was ist, wenn mein Fitnessstudio in einem Industriegebiet liegt?

arrow icon

In Industriegebieten sind Fitnessstudios in der Regel planungsrechtlich zulässig, da sie als gewerbliche Nutzung gelten. Die Auflagen sind hier meist geringer als in Misch- oder Wohngebieten. Trotzdem müssen alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen – etwa zu Brandschutz, Stellplätzen und Belüftung – erfüllt sein.

Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right