Suchen Sie nach Möglichkeiten, eine Gewerbefläche in wertvollen Wohnraum umzuwandeln? In Zeiten knapper Wohnraumressourcen und steigender Immobilienpreise stellt die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum eine attraktive Option dar – sowohl für Eigentümer als auch für Investoren. In vielen Städten lässt sich ein klarer Wandel beobachten: Gewerbestandorte werden zunehmend auch für Wohnzwecke genutzt. Doch welche rechtlichen Hürden gilt es zu beachten, wie gestaltet sich der Bauantrag und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen zur Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in Wohnraum und zeigt, wie Sie diesen Prozess erfolgreich und effizient umsetzen können.
Das Thema kurz und kompakt
- Genehmigungspflicht: Selbst wenn keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, ist eine baurechtliche Genehmigung für die Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnfläche erforderlich.
- Fachkompetenz erforderlich: Für die Beantragung einer Nutzungsänderung wird ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur benötigt, der den Antrag fachgerecht vorbereitet und einreicht.
- Planeco Building bietet deutschlandweit spezialisierte Architekten: Als Experten für Nutzungsänderungen unterstützt Sie Planeco Building bei der Erstellung und Einreichung des vollständigen Nutzungsänderungsantrags – zum Festpreis und in Rekordzeit.
Was genau ist eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnraum?
Wenn Sie als Eigentümer in Großstädten oder Wohngebieten Gewerberäume in Wohnraum umwandeln möchten, sprechen wir baurechtlich von einer Nutzungsänderung. Dabei wird die Nutzungsart einer Immobilie von Gewerbefläche in Wohnfläche geändert. Diese Umnutzung erfordert immer eine Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes – auch bei Eigentümergemeinschaften.
Wichtig zu wissen: Eine Baugenehmigung ist selbst dann erforderlich, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Der Grund liegt im Baurecht, das für verschiedene Nutzungsarten unterschiedliche Anforderungen stellt – etwa bei Brandschutz, Schallschutz oder Belichtung.
Typische Fälle für eine Umnutzung sind:
- Ladengeschäft zu Apartment
- Büro zu Wohnung
- Lagerhalle oder Garage zu Wohnung
- Praxis oder Friseursalon zu Wohneinheit

Die gesetzlichen Grundlagen für Nutzungsänderungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Jede geplante Nutzung, insbesondere die Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum, muss den geltenden baurechtlichen Bestimmungen entsprechen und durch das zuständige Bauamt genehmigt werden.
Vorteile der Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum
Die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum bietet zahlreiche wirtschaftliche und praktische Vorteile:
- Kosteneffizienz: Eine Umnutzung bestehender Gewerbeflächen ist deutlich günstiger als der Neubau eines Wohngebäudes.
- Wertsteigerung: Leerstehende Gewerbeobjekte werden oft zu günstigen Preisen angeboten und bieten erhebliches Potenzial zur Wertschöpfung.
- Bessere Vermietbarkeit: Wohnraum ist in den meisten Orten begehrter und erzielt höhere Mieten.
- Bekämpfung des Wohnungsmangels: Besonders in Metropolen wie Berlin mit wachsender Nachfrage.
- Nachhaltigkeit: Ressourcenschonende Nutzung bestehender Substanz.
- Kreative Raumkonzepte: Gewerbeobjekte bieten großzügige Räume, die sich für moderne Wohnideen ideal eignen.
Der Antrag auf Nutzungsänderung: So funktioniert’s
Die Beantragung einer Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnraum folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere Schritte umfasst:
- Beauftragung eines Fachplaners: Im ersten Schritt muss ein qualifizierter Architekt oder Ingenieur eingebunden werden, der bauvorlageberechtigt ist und den Bauantrag unterschreiben kann. Planeco Building steht Ihnen dabei als deutschlandweit tätiges Planungsbüro mit qualifizierten Architekten zur Seite.
- Erstellung der Antragsunterlagen zur Nutzungsänderung: Ein genehmigungsfähiger Antrag auf Nutzungsänderung entspricht einem Bauantrag. Er umfasst technische Zeichnungen, Berechnungen von Kennwerten – zum Beispiel Wohnfläche oder GRZ – Stellplatznachweis und weitere erforderliche Dokumente.
- Einreichung des Antrags: Der Antrag auf Nutzungsänderung wird bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Danach beginnt die Prüffrist für die Vollständigkeits- und inhaltliche Prüfung, sowie ggf. Korrespondenz zur Umnutzung bei Rückfragen des zuständigen Sachbearbeiters.
- Genehmigungsphase: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit der Genehmigung für die Nutzungsänderung.
Praxis-Tipp: Wenn die Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Umnutzung eine zentrale Voraussetzung für den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie darstellt, Ihre Idee aber noch nicht reif für einen offiziellen Antrag scheint, sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir unterstützen Sie dabei, bereits im Vorfeld eine Einschätzung zur Machbarkeit zu erhalten. Vieles lässt sich im Vorhinein auch kurzfristig prüfen – das schafft Klarheit, erhöht die Planungssicherheit und kann spätere Überraschungen vermeiden.

Planeco Building: Ihre Experten für Nutzungsänderungen von Gewerbe in Wohnraum
Als spezialisierter Dienstleister für Nutzungsänderungen unterstützt Planeco Building Sie umfassend bei der Entscheidung und Umsetzung der Umwandlung von Gewerbe- zu Wohnraum:
✔ Bundesweit für Sie da: Planeco Building begleitet Ihre Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum bundesweit mit regionaler Fachkenntnis und digitalem Prozessmanagement.
✔ Fachkundige Beratung: Mit mehreren hundert erfolgreich begleiteten Nutzungsänderungen verfügt Planeco Building über fundiertes Know-how. Unser interdisziplinäres Team aus Architekten, Statikern, Brandschutz- und Fachplanern ist vertraut mit den baurechtlichen Anforderungen und regionalen Besonderheiten bei der Umnutzung in Wohnraum.
✔ Effiziente Abwicklung: Dank klarer Fokussierung auf Nutzungsänderungen bearbeiten wir Projekte deutlich schneller und kosteneffizienter als viele klassische Architekturbüros. Sie erhalten durch die zielgerichtete, vorausschauende Planung günstige Preise, schnelle Bearbeitungszeiten und geringere Gesamtkosten bei Ihrer Nutzungsänderung.
Benötigte Unterlagen für die Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum
Für einen erfolgreichen Antrag auf Nutzungsänderung sollten Sie dem beauftragten Fachplaner möglichst die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:
- Bestandspläne des Gebäudes: Dazu zählen Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes. Ergänzend sollten – sofern vorhanden – die alte Baugenehmigung sowie relevante Fachgutachten wie ein Brandschutznachweis oder ein Nachweis zur Standsicherheit bereitgestellt werden.
- Liegenschaftskatasterauszug: Auch bekannt als Katasterauszug, Flurkarte oder Liegenschaftskarte und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
Auf Basis dieser Unterlagen erstellt der Architekt oder Ingenieur den eigentlichen Antrag, der mindestens Folgendes umfasst:
- Antragsformulare für die Nutzungsänderung
- Technische Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung
- Markierter Lageplan
- Stellplatznachweis
- Statistischer Erhebungsbogen
- Berechnung relevanter Kennwerte wie Wohnfläche, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl etc.
- Bauvorlageberechtigung
Bauordnungsrechtliche Vorgaben für die Umnutzung Gewerbe zu Wohnraum
Bei der Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnungen müssen wesentliche Standards eingehalten werden, die zwischen den Bundesländern variieren:
Abgeschlossenheit der Wohneinheit: Eine Wohnung muss eigenen Zugang, Sanitärbereich und Küchenbereich aufweisen.
Aufenthaltsqualität: Mindestanforderungen für Deckenhöhe (meist 2,40 m), Tageslichtversorgung über ausreichende Fensterflächen und angemessene Wärmedämmung sind Voraussetzungen, damit die neuen Räume den baurechtlichen Vorgaben für Wohnraum entsprechen.
Planungsrechtliche Zulässigkeit: Die Wohnnutzung muss im betreffenden Gebiet laut Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung zulässig sein (relevant für Misch- oder Gewerbegebiete).
Brandschutz und Fluchtwege: Definierte Rettungswege und je nach Objektgröße spezifische Brandschutzmaßnahmen sind zwingend erforderlich.
Barrierefreiheit: Viele Landesbauordnungen verlangen barrierefreie oder zumindest barrierearme Gestaltung für neue Wohneinheiten.
Experten-Tipp: Büroflächen und Bürogebäude eignen sich besonders gut für eine Umnutzung, da ihre bestehende Raumeinteilung oft mit überschaubarem Aufwand angepasst werden kann.

Regionale Unterschiede bei der Nutzungsänderung
Die Anforderungen an eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnraum unterscheiden sich je nach Bundesland und lokalen Vorschriften erheblich. Hier einige Beispiele:
Baden-Württemberg
- Eigene Ausführungsverordnung für den Brandschutz
- Besonderer Fokus auf energetische Standards
- Mehr zur Nutzungsänderung Baden-Württemberg
Bayern
- Längere Gültigkeitsfrist der Genehmigung (4 Jahre)
- Vereinfachtes Verfahren für Wohnraumschaffung
- Mehr zur Nutzungsänderung Bayern
Nordrhein-Westfalen
- Spezielle Regelungen für Gebiete im Strukturwandel
- Besondere Vorschriften für Schallschutz
- Mehr zur Nutzungsänderung NRW
Berlin
- Strenge Prüfung wegen Zweckentfremdungsverboten
- Spezielle Anforderungen in Milieuschutzgebieten
- Mehr zur Nutzungsänderung Berlin
Wichtig zu wissen: Bauämter setzen für die Bearbeitung von Anträgen meist eine Frist von 2 bis 3 Monaten an – gerechnet ab vollständiger Einreichung. In der Realität kann es jedoch deutlich variieren: Manche Genehmigungen kommen bereits nach wenigen Wochen, andere verzögern sich durch Rückfragen oder regionale Besonderheiten. Klar ist: Die tatsächliche Dauer lässt sich kaum verlässlich vorhersagen – professionelle Vorbereitung schafft hier den entscheidenden Vorteil.
Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Kosten & Finanzierung
Die Kosten für die geplante Nutzung von Gewerbeflächen als Wohnraum setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten: Bei einfachen Objekten beginnen die Kosten für die Genehmigungsplanung bei mindestens 1.500,– € zzgl. MwSt. Je nach Komplexität und Umfang können die Planungskosten bis zu 5.000,– € betragen.
Behördengebühren: Die Kosten für den Antrag bei der Baubehörde variieren je nach Bundesland und Umfang des Projekts zwischen 500,– € und 2.000,– €.
Bauliche Anpassungen: Den Großteil der Investition machen in der Regel die eigentlichen Umbaumaßnahmen aus:
- Minimale Anpassungen: 200–500,– €/m²
- Mittlere Umbauten: 500–1.000,– €/m²
- Umfassende Umgestaltung: 1.000–2.000,– €/m²
Zusätzliche Nachweise: Je nach Anforderung können Brandschutzkonzepte, Schallschutznachweise oder andere Fachgutachten mit 500–3.000,– € zu Buche schlagen.
Die Gesamtkosten hängen stark vom Ausgangszustand der Gewerbefläche und den erforderlichen Anpassungen ab. Ehemalige Büroflächen sind meist günstiger umzuwandeln als Produktions- oder Lagerhallen.
Wie lange dauert der Genehmigungsprozess?
Der zeitliche Ablauf umfasst typischerweise:
- Unterlagenerstellung: 3–4 Wochen
- Behördliche Bearbeitung: Offiziell 1–3 Monate, praktisch oft länger
- Umsetzungsfrist: 3 Jahre nach Genehmigung (in Bayern 4 Jahre)
Die tatsächliche Dauer wird beeinflusst durch Behördenauslastung, Vollständigkeit der Unterlagen und Komplexität des Vorhabens.
Typische Herausforderungen bei der Gewerbe-Nutzungsänderung
Bei der Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum können verschiedene Hürden auftreten:
- Bauplanungsrechtliche Einschränkungen: In reinen Gewerbegebieten, wo Unternehmen angesiedelt sind, erlaubt die Baubehörde meist keine Wohnnutzung. Ein genauer Blick auf die planungsrechtlichen Vorgaben ist hier unerlässlich.
- Unzureichende Aufenthaltsqualität: Gewerbeflächen erfüllen nicht immer die Mindestanforderungen an Wohnräume hinsichtlich der Räumlichkeiten – etwa bei den Sanitäranlagen (z. B. Dusche), der Belichtung oder dem Wärmeschutz.
- Brandschutzanforderungen: Bei der Umnutzung zu Wohnraum sind die brandschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten – insbesondere die Anforderungen an Rettungswege. In der Regel müssen pro Wohneinheit zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein, die über das Gebäude führen.
- Stellplatznachweis: Die Umwandlung in Wohnraum kann einen erhöhten Bedarf an Stellplätzen mit sich bringen, der auf dem Grundstück nachgewiesen werden muss.
- Schallschutz: Besonders in Mischgebieten oder bei nur teilweiser Umnutzung eines Gebäudes können erhöhte Anforderungen an den Schallschutz bestehen.
Ein sinnvoller erster Schritt ist die Durchführung einer Machbarkeitsprüfung, um frühzeitig einzuschätzen, ob die geplante Umnutzung in Wohnraum grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Planeco Building bietet hierfür eine effiziente Lösung – durch eine strukturierte Vorprüfung der entscheidenden genehmigungsrelevanten Parameter.
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Fazit: Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnraum erfolgreich umsetzen
Als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie können Sie durch die Umwandlung in Wohnraum erhebliche Wertschöpfung erzielen und gleichzeitig zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums beitragen. Die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und fachkundigen Begleitung kann dabei nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Mit Planeco Building haben Sie einen spezialisierten Partner an Ihrer Seite, der alle wichtigen Aspekte Ihres Projekts berücksichtigt und bundesweit Nutzungsänderungen schnell und kostengünstig für Sie realisiert. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Genehmigung auf dem Weg zu Ihrem neuen Wohnraum.
Möchten Sie Ihre Gewerbefläche in wertvollen Wohnraum umwandeln? Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenfreies Erstgespräch und ein unverbindliches Angebot!