Nutzungsänderung von Gebäuden

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Planeco Building Experte
Sebastian Rupp
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25. April 2024
Lesezeit: 15 Min.
Möchten Sie eine bestehende Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihr Ladengeschäft in ein Café umwandeln oder Büroräume in Wohnraum umnutzen? Dann stehen Sie vor einer der komplexesten Aufgaben im Baurecht: der Nutzungsänderung von Gebäuden. Viele Eigentümer und Mieter sind unsicher, wann überhaupt ein Verfahren zur Nutzungsänderung erforderlich ist. Dabei können bei nicht genehmigtem Wohnraum Strafen bis zu 500.000,– € entstehen. Hier erfahren Sie praktische Tipps der Planeco Building-Experten, Bundesländer-Unterschiede und eine Checkliste mit allen notwendigen Dokumenten.

Das Thema kurz und kompakt

  1. Rechtssicherheit schaffen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an das Gebäude ergeben – sei es bei der Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum oder beim Ausbau des Kellers.
  2. Verfahrensarten verstehen: Je nach Bundesland und Vorhaben gibt es verschiedene Verfahrensarten – von der verfahrensfreien Nutzungsänderung bis hin zum vollständigen Bauantrag.
  3. Professionelle Unterstützung nutzen: Planeco Building begleitet Sie deutschlandweit durch alle Schritte der Nutzungsänderung mit transparenten Festpreisen und einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von nur 14–21 Tagen.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Bauaufsichtsbehörden offiziell und rechtssicher von der bisherigen Nutzung in eine neue Nutzung.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese entweder über den Vorbesitzer, die zuständige Hausverwaltung oder das Archiv des Bauamtes eingesehen werden. 

Inhaltlich relevant ist bei einem Antrag auf Nutzungsänderung die Art und Weise, wie Räume oder Flächen genutzt werden – beispielsweise zum Wohnen, zum Arbeiten oder zur Bewirtung. Eine Nutzungsänderung liegt bereits vor, wenn einzelne Räume innerhalb eines Gebäudes anders genutzt werden: So entsteht beispielsweise eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, wenn in einem Gewerbegebäude bisherige Lager- oder Nebenräume zu Arbeitsplätzen oder Aufenthaltsräumen umgewidmet werden – auch wenn das Gebäude insgesamt gewerblich genutzt bleibt.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnungen stellen die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Nutzungsänderung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag, dessen Inhalt sich dann lediglich auf die Änderung der Nutzung bezieht.

Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?

Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an das Gebäude oder den Gebäudeteil ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Bauordnungsrechtliche Anforderungen umfassen beispielsweise:
  1. Zahl der vorzuhaltenden Stellplätze
  2. Anforderungen an die Raumqualität und Barrierefreiheit
  3. Brandschutzbestimmungen
Bauplanungsrechtliche Belange ergeben sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung und regeln, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Änderung der Nutzungsart, da sie bestimmen, ob die geplante Nutzung am jeweiligen Standort überhaupt erlaubt ist.
Architektentipp aus der Praxis: Die Genehmigungspflicht ergibt sich nicht aus der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Nutzung, sondern aus veränderten technischen Anforderungen. Beispiel: Wohnungen und Physiotherapiepraxen sind in Wohngebieten beide erlaubt – trotzdem braucht die Umwandlung eine Genehmigung, da sich Brandschutz- und Stellplatzanforderungen ändern. Lassen Sie daher immer prüfen, welche neuen Anforderungen durch Ihr Vorhaben entstehen.
Hinweis: Während die Genehmigungspflicht bei Nutzungsänderungen grundsätzlich bundesweit einheitlich geregelt ist, variieren die Erleichterungen und verfahrensfreien Ausnahmen – besonders für die Wohnraumschaffung – von Bundesland zu Bundesland.

Besonders die Schaffung von Wohnraum wird in den meisten Landesbauordnungen begünstigt. Viele Bundesländer haben hier Erleichterungen geschaffen oder ermöglichen sogar genehmigungsfreie Nutzungsänderungen für bestimmte Wohnraumschaffungen. So ist beispielsweise in Baden-Württemberg seit Juni 2025 jegliche Nutzungsänderung zur Schaffung von Wohnraum verfahrensfrei – unabhängig von Gebäudeklasse, Gebäudetyp oder bisheriger Nutzung. Auch andere Bundesländer bieten ähnliche Erleichterungen bei der Umwandlung von Gewerbe- oder Büroräumen in Wohnraum.
Nutzungsänderung von Wohnraum: Keller zu Wohnung

Arten von Nutzungsänderungen

Aus baurechtlicher Sicht lassen sich verschiedene Arten von Nutzungsänderungen identifizieren, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Genehmigungsverfahren mit sich bringen. Die wichtigsten Arten von Nutzungsänderungen sind:

Nutzungsänderung für die Schaffung von Wohnraum

Wohnraum ist knapp und begehrt. Deshalb ist die Schaffung von Wohnraum in den meisten Landes- und Länderbauordnungen besonders begünstigt.

Ob Sie eine Gewerbeeinheit in Wohnraum umwandeln oder den nicht ausgebauten Speicher bzw. Keller eines Wohnhauses als Wohnraum nutzen möchten – die Anforderungen an den entstehenden Wohnraum sind meist eindeutig geregelt und mit entsprechenden verfahrenstechnischen Erleichterungen versehen.

Typische Beispiele:
Die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnraum sind klar definiert: ausreichende Raumhöhe, natürliche Belichtung, Belüftung, Heizung, entsprechende Rettungswege und je nach Bundesland auch Stellplätze müssen gewährleistet sein.
Architektentipp aus der Praxis: Viele Bauherren unterschätzen die technischen Anforderungen bei der Wohnraumschaffung. Bei Kellerräumen sind oft sowohl die natürliche Belichtung als auch die Rettungswege problematisch – Fenster in Lichtschächten erfüllen meist weder die Belichtungsanforderungen noch die Anleiterbarkeit für den zweiten Rettungsweg. Dagegen bringen ehemalige Büro- oder Gewerberäume meist bereits optimale Voraussetzungen mit: ausreichende Raumhöhen, geeignete Fenster für Belichtung und Belüftung sowie oft bereits verwendbare Rettungswege.

Nutzungsänderung von Wohnraum zu anderen Nutzungen

Möchten Sie Wohnraum anders nutzen – etwa als Büro, Praxis oder Ferienwohnung – ändern sich automatisch die baurechtlichen Anforderungen. Das ist völlig normal und bedeutet nicht zwangsläufig teure Umbauten. Oft sind es auch nur andere Stellplatz- oder Brandschutzregeln, die beachtet werden müssen. Je nach geplanter Nutzung können die Anforderungen stark variieren: Ein Heimatelier hat andere Auflagen als eine Physiotherapiepraxis oder eine Ferienwohnung.

Häufige Umwandlungen von Wohnraum: 
Bei der Umwandlung zu gewerblichen Zwecken müssen oft zusätzliche Stellplätze geschaffen, Brandschutzanforderungen erhöht und Lärmschutzbestimmungen beachtet werden.
Architektentipp aus der Praxis: Die Umwandlung von Wohnraum zu Gewerbe ist deutlich anspruchsvoller als umgekehrt. Während bei Wohnraum die Anforderungen standardisiert sind, entstehen bei gewerblicher Nutzung oft individuelle und höhere Auflagen. Besonders Brandschutz wird kritisch: Reichen die vorhandenen Rettungswege nicht aus, müssen oft kostspielige Brandmeldeanlagen als Ausgleichsmaßnahme installiert werden. Zusätzlich entstehen durch Kundenverkehr neue Stellplatzpflichten. Eine frühzeitige Machbarkeitsprüfung verhindert teure Überraschungen.

Nutzungsänderung innerhalb einer Nutzungsart

Unter den baurechtlichen Oberbegriffen der Nutzungsarten sind meist unzählige, sich teils erheblich unterscheidende Nutzungen vereint. Gewerbliche Nutzungen unterscheiden sich beispielsweise nach der konkreten Art des Gewerbes, der Anzahl der Beschäftigten, dem Kundenverkehr, den entstehenden Emissionen und den verwendeten Stoffen.
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Wie beantrage ich eine Nutzungsänderung?

Die Beantragung einer Nutzungsänderung erfolgt über die zuständige Baubehörde und erfordert sowohl fachliche Expertise als auch die Einhaltung spezifischer Verfahrensschritte. Wie ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist, wird von den einzelnen Bundesländern vorgegeben und in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert.

Bauanträge und damit Anträge auf Nutzungsänderung darf aus rein rechtlicher Sicht jeder Bürger als Bauherr stellen – sowohl Mieter als auch Eigentümer können als Antragsteller auftreten. Praktisch macht es aber Sinn, wenn sich Mieter und Eigentümer vor einer Nutzungsänderung abstimmen, da beide unterschiedliche Perspektiven und Interessen haben.

Wichtig: Für baurechtliche Verfahren ist grundsätzlich ein sogenannter Bauvorlageberechtigter erforderlich – also ein Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Bei einfachen Nutzungsänderungen akzeptieren manche Behörden zwar auch Anträge vom Bauherrn selbst, allerdings verzichten Sie dann auf die fachliche Prüfung und übernehmen das Risiko für die Einhaltung aller Vorschriften. Die professionelle Begleitung durch einen Architekten ist daher in jedem Fall empfehlenswert.
Nutzungsänderung beantragen mit Architekten

Mit Architekten von Planeco Building beantragen

Die professionelle Begleitung durch einen erfahrenen Architekten bringt entscheidende Vorteile mit sich. Nur ein qualifizierter Architekt kann die komplexen baurechtlichen Anforderungen vollständig überblicken und sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Zudem verfügt er über die notwendige Erfahrung im Umgang mit den verschiedenen Bauaufsichtsbehörden und kann mögliche Fallstricke frühzeitig erkennen.

Vorteile professioneller Begleitung:
  1. Fachkundige Prüfung aller baurechtlichen Anforderungen
  2. Vollständige und korrekte Antragstellung
  3. Vermeidung kostspieliger Nachforderungen
  4. Kenntnis der regionalen Besonderheiten
  5. Direkte Kommunikation mit den Bauämtern
Planeco Building als Partner: Unsere erfahrenen Architekten übernehmen alle notwendigen Schritte für Sie – von der Erstberatung bis zur Genehmigung. Dabei profitieren Sie von transparenten Festpreisen und einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von nur 14–21 Tagen bis zu Antragstellung.
Unser Nutzungsänderungs-Service

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Welche Dokumente werden für die Erstellung einer Nutzungsänderung benötigt?

Für eine fundierte Planung sollten Sie dem Architekten alle verfügbaren Unterlagen zum betroffenen Gebäude übergeben.

Checkliste der erforderlichen Unterlagen:
  1. Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
  2. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte bzw. einfacher Lageplan, nicht älter als 6 Monate)
  3. ggf. frühere Baugenehmigungen
  4. ggf. bestehende Brandschutzkonzepte und andere Gutachten
  5. ggf. vorhandene Statikunterlagen
  6. ggf. Angaben über Umbauten und sonstige Veränderungen (z. B. verfahrensfreie Veränderungen, Sanierungen etc.)

Damit wird anhand Ihrer Vorgaben zur Art und Umfang der zukünftigen Nutzung die Genehmigungsplanung erarbeitet.

Bei Planeco Building unterstützen wir Sie gerne auch bei der Organisation von Unterlagen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, falls einzelne Dokumente nicht mehr vorhanden sein sollten.
Die notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Nutzungsänderung
Damit wird anhand Ihrer Vorgaben zur Art und zum Umfang der zukünftigen Verwendung die Genehmigungsplanung erarbeitet. Bei Planeco Building unterstützen wir Sie gerne auch bei der Organisation fehlender Unterlagen und zeigen Ihnen Alternativen auf, falls einzelne Dokumente nicht mehr vorhanden sind.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung?

Da die Nutzungsänderung rechtlich dem Bauantrag entspricht, gelten in der Regel dieselben Fristen. Diese liegen je nach Bundesland und Vorgang bei 2 oder 3 Monaten, innerhalb denen Sie mit einer Entscheidung rechnen dürfen.

Vor allem formale Anforderungen sorgen dafür, dass selbst vermeintlich einfache Anträge nicht ohne Wartezeit genehmigt werden können. Beispielsweise werden in den meisten Fällen die Nachbarn informiert und die Gemeinde um ihr Einvernehmen gebeten. Nachbarn können Einwendungen vorbringen, die bei der Prüfung berücksichtigt werden, während die Gemeinde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilen muss – allein diese Anhörungsverfahren dauern meist vier Wochen.

Wichtiger Hinweis: Diese Fristen gelten nur, wenn Ihr Antrag vollständig ist. Fordert die Behörde Unterlagen nach, ruht die Frist bis zur Nachreichung. In der Praxis dauern die meisten Verfahren daher 4–6 Monate.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen:

  1. Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
  2. Art des erforderlichen Verfahrens (vereinfachtes oder vollumfängliches Genehmigungsverfahren)
  3. Nachforderungen durch die Behörde während der Prüfung
  4. Auslastung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Planeco Building Vorteil: Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 Bauanträgen können wir die Antragsqualität so optimieren, dass Nachforderungen minimiert werden. Dadurch verkürzen sich die Genehmigungszeiten erheblich.

Verfahrensarten bei Nutzungsänderungen

Die Wahl der richtigen Verfahrensart hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art der geplanten Nutzungsänderung, dem Bundesland und der Gebäudeklasse. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Verfahrensarten:

1. Verfahrensfreie Nutzungsänderung: Bestimmte Nutzungsänderungen können ohne behördliches Verfahren durchgeführt werden, müssen aber dennoch alle baurechtlichen Vorschriften einhalten. Dies betrifft häufig die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden.

2. Kenntnisgabeverfahren/Genehmigungsfreistellung: Hierbei reichen Sie die Unterlagen ein und dürfen nach einer Wartezeit von meist 2–4 Wochen mit der Nutzungsänderung beginnen, sofern die Behörde den Baubeginn nicht untersagt – beispielsweise wegen unvollständiger Unterlagen oder einem falsch gewählten Verfahren.

3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Für bestimmte Vorhaben – meist Gebäudeklasse 1–3 oder 1–4 und bestimmte Nutzungsarten wie Wohnen – mit verkürzten Prüffristen (meist 2 Monate). Der Prüfumfang ist hier auf Bauplanungsrecht und Abstandsflächen begrenzt – Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit werden nicht behördlich geprüft.

4. Vollständiges Baugenehmigungsverfahren: Das umfangreichste Verfahren mit vollständiger Prüfung aller Aspekte – erforderlich bei:
  1. Sonderbauten, komplexen Nutzungsänderungen
  2. Gewerblichen Nutzungen mit besonderen Anforderungen (Produktionsbetriebe, größere Verkaufsflächen)
  3. Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (ab 7 Geschossen oder besonderen Risiken)
  4. Vorhaben, für die das vereinfachte Verfahren nicht anwendbar ist
Wichtiger Hinweis: Auch verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Verantwortung liegt vollständig beim Bauherrn und seinem Planer.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Regelungen zur Nutzungsänderung variieren in geringem Rahmen zwischen den Bundesländern, da das Bauordnungsrecht Ländersache ist. Diese Unterschiede betreffen sowohl die Verfahrensarten als auch die inhaltlichen Anforderungen.

Wesentliche Unterschiede:
  1. Schwellenwerte: Unterschiedliche Grenzen für verfahrensfreie Maßnahmen.
  2. Digitalisierung: Einige Länder haben bereits volldigitale Verfahren, andere arbeiten noch mit Papierform – aber auch innerhalb eines Bundeslandes mit digitalem Verfahren gibt es Unterschiede von Behörde zu Behörde.
  3. Bearbeitungszeiten: Fristen variieren zwischen 2 und 3 Monaten.
  4. Gebührenordnungen: Verschiedene Kostensätze je nach Behörde.

Detaillierte Informationen zu den wichtigsten Bundesländern:


Aufgrund der komplexen und sich häufig ändernden Regelungen haben wir für die wichtigsten Bundesländer separate Leitfäden erstellt:
  1. Nutzungsänderung Baden-Württemberg
  2. Nutzungsänderung Bayern
  3. Nutzungsänderung Hessen
  4. Nutzungsänderung NRW

Wichtiger Hinweis:
Die Regelungen ändern sich regelmäßig. Informieren Sie sich daher immer über die aktuellen Bestimmungen in Ihrem Bundesland oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen jedes Bundeslandes und können Sie optimal durch das jeweilige Verfahren führen. Wir sind in allen 16 Bundesländern aktiv und halten uns stets über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden. Fragen Sie eine kostenlose Erstberatung an.

Was kostet eine Nutzungsänderung?

Die Kosten für eine Gebäude-Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängen stark vom individuellen Vorhaben ab:

1. Planungskosten
  1. Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  2. Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  3. Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten
  1. Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  2. Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  3. Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
  4. ggf. zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen

3. Mögliche Baumaßnahmen
  1. Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  2. Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Stellplatzablöse von 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
  3. Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Kostenfaktoren, die den Preis beeinflussen: 
  1. Komplexität der Nutzungsänderung
  2. Art der Zielnutzung (unterschiedliche Ausstattungsstandards etc.)
  3. Erforderliche Gutachten und Nachweise
  4. Bauliche Anpassungen
  5. Bundesland und örtliche Gebührenordnung

Wichtiger Hinweis:
Die genannten Kosten sind Richtwerte und können je nach Projektkomplexität, regionalen Gegebenheiten und individuellen Anforderungen stark variieren. Bei Planeco Building erhalten Sie transparente Festpreise ohne versteckte Kosten – nach einer kostenlosen Erstberatung und Machbarkeitsprüfung bekommen Sie ein verbindliches Angebot. So haben Sie von Anfang an Kostensicherheit für Ihr Vorhaben

Konsequenzen und Strafen für Nutzungsänderung ohne Genehmigung

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Welche Strafen Ihnen drohen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art der Nutzungsänderung, den örtlichen Bestimmungen und dem Grad der Verstöße.

Mögliche Konsequenzen im Überblick:

1. Nachträgliche Genehmigungspflicht: Hat die Nutzungsänderung grundsätzlich Aussicht auf Genehmigung, wurde aber nicht beantragt, fordert die zuständige Behörde einen nachträglichen Antrag ein. Die Genehmigungsgebühren bleiben gleich, jedoch können durch die notwendige Bestandsaufnahme und Dokumentation der bereits umgesetzten Änderungen höhere Planungskosten entstehen

2. Bußgelder und Strafen
  1. Nicht genehmigter Wohnraum Strafe: bis zu 500.000,– €
  2. Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung Strafe: auch bis zu 500.000,– €
  3. Zusätzliche Gebühren für behördliche Maßnahmen
  4. Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen

3. Bauordnungsrechtliche Maßnahmen:
Entstehen durch die Nutzungsänderung Verstöße gegen materielle Vorgaben (z. B. Brandschutz), kann die Behörde Anpassungsmaßnahmen verlangen oder im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

4. Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann Ihr Versicherer die Regulierung ablehnen. Dies gilt sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für gewerbliche Haftpflichtversicherungen.

Besonders hohe Strafen drohen bei:
  1. Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen
  2. Gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung
  3. Kurzzeitvermietung in Gebieten mit entsprechenden Verboten
  4. Sicherheitsrelevanten Mängeln (Brandschutz, Rettungswege)
Nutzungsänderung und Zweckentfremdung

Rechtliche Risiken bei Eigentümergemeinschaften: Nutzen Sie als Teileigentümer ohne Zustimmung der WEG um, droht zwar kein Bußgeld, jedoch können die Miteigentümer rechtlich gegen Sie vorgehen und die Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung erzwingen.

Die nachträgliche Genehmigung

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei gilt jedoch: Es werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet – nicht die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Umnutzung.

Voraussetzungen für eine nachträgliche Genehmigung:
  1. Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
  2. Keine Verstöße gegen örtliche Satzungen
  3. Technische Machbarkeit der erforderlichen Anpassungen

Kosten einer nachträglichen Genehmigung:
  1. Reguläre Genehmigungsgebühren
  2. Aber ggf. höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  3. Mögliche Zusatzkosten für Gutachten und Nachweise
  4. Eventuell erforderliche Anpassungsbaumaßnahmen an aktuelle Vorschriften
Architekten-Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Sie eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung vornehmen. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Genehmigung sind meist deutlich geringer als die möglichen Strafen und Folgekosten.

Ihre Nutzungsänderung mit Planeco Building – schnell, einfach & aus einer Hand

Weil Nutzungsänderungen komplex sind und zu großen Teilen von sehr individuellen Faktoren abhängen, brauchen Sie einen kompetenten, erfahrenen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Genau so ein Partner ist Planeco Building.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg: Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Bundesländern. Unser bundesweites Netzwerk aus erfahrenen, fachkundigen Architekten und Ingenieuren bietet genau das Know-how, dass für eine erfolgreiche Nutzungsänderung erforderlich ist.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:
  1. Transparente Kosten: Unsere Planungsleistungen bieten wir Ihnen zu einem transparenten Preis an.
  2. Schnelle Bearbeitung: Dank effizienter Prozesse und digitaler Abläufe benötigen wir für die Erstellung der Antragsunterlagen meist nur 14–21 Tage. Durch unsere Erfahrung minimieren wir Nachforderungen und beschleunigen so das gesamte Genehmigungsverfahren.
  3. Bundesweiter Service: Wir sind in allen 16 Bundesländern aktiv und kennen die spezifischen Regelungen vor Ort.
  4. Rundum-Service: Von der kostenlosen Erstberatung über die Machbarkeitsprüfung bis zur fertigen Genehmigung erhalten Sie alles aus einer Hand
Maximale Erfolgschancen: Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden bundesweit können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen.

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Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

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Ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Immobilie wird notwendig, wenn Sie planen, ein Gebäude in einer Weise zu verwenden, die von der aktuellen Baugenehmigung abweicht.

Wenn sich aus der Umnutzung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils andere oder sogar weiterführende Anforderungen ergeben, ist die Umnutzung baurechtlich relevant und erfordert eine Genehmigung.

Zum Beispiel bei der Umnutzung von:
  • einer Wohnung zur Ferienwohnung (z.B. für Airbnb)
  • Wohnfläche zu Gewerbefläche (und andersherum)
  • Gewerbefläche für ein anderes Gewerbe (z.B. Bürofläche in Ladenfläche, Gastro, Fitnessstudio, Friseursalon, Praxis,..)

Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist die Grundlage, um die Genehmigung der Baurechtsbehörde für eine legale Nutzung zu erhalten.

Es kann auch zu Vorhaben kommen, bei denen nicht abschließend geregelt ist, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist, da die Nutzungsart ähnlich bzw. vergleichbar ist (z.B. Umnutzung eines Kosmetikstudios in einen Friseursalon). Im Zweifelsfall sollte ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungsfrei?

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Eine genehmigungsfreie Nutzungsänderung ist möglich, wenn die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes dies ausdrücklich vorsieht. Häufig betrifft dies die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden. Auch verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen jedoch alle baurechtlichen Vorschriften für die bauliche Anlage einhalten.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?

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In der Bearbeitung benötigen wir maximal 21 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem wir alle Unterlagen von Ihnen bekommen haben. Je nach Bauamt kann die Genehmigung allerdings bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

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Eine Baugenehmigung für die Gebäude Nutzungsänderung ist erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Aspekte (Brandschutz, Stellplätze) als auch bauplanungsrechtliche Belange (Zulässigkeit der Nutzungsart im Baugebiet).

Was passiert, wenn man ohne eine Genehmigung umnutzt?

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Bei nicht genehmigten Nutzungsänderungen drohen Bußgelder bis zu 500.000,– €, nachträgliche Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Konsequenzen hängen von der Art der geplanten Nutzung und den örtlichen Bestimmungen ab.

Wie kann ich eine Nutzungsänderung beantragen?

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Für die Beantragung einer Gebäude-Nutzungsänderung benötigen Sie einen Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur). Dieser erstellt die erforderlichen Bauvorlagen für die Baugenehmigung und reicht den Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (umgangssprachlich Bauamt) ein. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2–3 Monate.
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